Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Mag.a (FH) Sabrina Manuela Lerchbacher,

Inhaberin Sabrina Lerchbacher e.U., FN 564438g

8764 Pusterwald 90b

office@lerchbacher.at

 

AGB von Sabrina Lerchbacher e.U. hier herunterladen.

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen Mag.a (FH) Sabrina Manuela Lerchbacher, Inhaberin des protokollierten Einzelunternehmens Sabrina Lerchbacher e.U. (im Folgenden kurz Lerchbacher) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden). Die jeweils geltende Fassung ist auf der Website https://lerchbacher.at abrufbar.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Lerchbacher nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Lerchbacher ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Lerchbacher nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

2. Umfang der Leistung, Vertragsabschluss

Lerchbacher erbringt gegenüber dem Kunden Copywriting (Werbetexten) und Sprachdienstleistungen (das umfasst insbesondere Übersetzen, Transkribieren, Korrektorat, Lektorat, etc.) ausgenommen literarische Übersetzungen. Der exakte Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot von Lerchbacher und einer allfälligen Auftragsbestätigung.

Alle Angebote und Preisangaben, die auf Angeboten, der Website oder sonstigen Medien zu finden sind, sind unverbindlich. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf stets einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Lerchbacher. Ein Vertrag kommt zwischen Lerchbacher und dem Kunden entweder durch Annahme des Angebotes von Lerchbacher durch den Kunden oder durch die an den Kunden übermittelte Auftragsbestätigung zu Stande.

Lerchbacher verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister/Werbetexter und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Sie schuldet keinen Erfolg und ist nicht verantwortlich dafür, dass ein vom Kunden gewünschter Zweck erfüllt wird. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.

Lerchbacher sind im Zuge der Auftragserteilung sämtliche notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine allfällige Leistungsfrist beginnt erst, wenn die vollständigen Unterlagen bei Lerchbacher vorliegend sind. Die Gefahr der Übermittlung trägt der Kunde.

Der Kunde darf die Leistung nur zu dem bei Auftragserteilung bekannt gegebenen Zweck verwenden. Wird sie zu einem anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung von Lerchbacher, auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister/Werbetexter widerspricht.

Lerchbacher ist nicht verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen.

Ergebnisse der Leistungen von Lerchbacher sind, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes ausschließlich in die Verantwortung des Kunden fällt und keiner Prüfung durch Lerchbacher unterzogen wird.

Der Veröffentlichung einer Übersetzung muss von Lerchbacher ausdrücklich zugestimmt werden. Der Name von Lerchbacher darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von ihr übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne ihre Zustimmung – vorgenommen wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext/Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Projekt).

Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn dieser ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird und sämtliche Unterlagen zur Beurteilung Lerchbacher zur Verfügung gestellt werden und bei ihr vorliegend sind. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird Lerchbacher den Kunden davon unverzüglich verständigen. Bei Kostenüberschreitungen bis 15 %, aus welchem Grund auch immer, kann eine gesonderte Verständigung unterbleiben und können auch die Mehrkosten verrechnet werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen/marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt.

Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes/marktübliches Entgelt in Rechnung gestellt.

Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

Lerchbacher ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Wurde zwischen dem Kunden und ihr Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist sie bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Kunden ohne Rechtsfolgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Lerchbacher hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für Lerchbacher unverbindlich. Einlangende Zahlungen werden jeweils auf die älteste noch aushaftende Forderung angerechnet, und zwar zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital usw.

Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Zinsen iHv 12 % p.a. als vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (auch bloß bei einer von mehreren Rechnungen) verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, Nachlässe etc.) und werden der Rechnung zugeschlagen.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die Lerchbacher zustehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen.

4. Liefertermin/Leistungsfrist

Der Liefertermin ist zwischen Lerchbacher und dem Kunden zu vereinbaren. Wurde kein exakter Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat sie den Kunden hierüber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.

Voraussetzung für die Verbindlichkeit des vereinbarten Liefertermins ist die vollständige Zurverfügungstellung der Unterlagen, die für die Dienstleistung von Lerchbacher benötigt werden sowie die fristgerechte Bezahlung der von ihr geltend gemachten Forderungen. Der Kunde hat für die Dauer der Leistungserbringung für etwaige Rückfragen von Lerchbacher erreichbar zu sein.

Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung zur Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und/oder Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend um den Zeitraum, um den Lerchbacher die erforderlichen Unterlagen/Informationen bzw. Zahlungen zu spät erhält.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. weil er die Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht Lerchbacher dennoch das vereinbarte Entgelt zu (§ 1168 ABGB). Eine Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister/Werbetexter infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet im B2B-Bereich nicht statt.

5. Höhere Gewalt

Für den Fall der höheren Gewalt hat Lerchbacher den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Lerchbacher als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch Lerchbacher Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.

Als höhere Gewalt werden insbesondere angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, Pandemien und Epidemien, die nachweislich die Möglichkeit von Lerchbacher, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6. Geheimhaltung/Datenschutz

Lerchbacher verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung entfällt gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient.

Lerchbacher ist berechtigt, übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) notwendig ist. Nach Ablauf von 30 Jahren ab Abschluss des Auftrages werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

7. Haftung

Sämtliche Mängel sind vom Kunden durch Fehlerprotokolle nachzuweisen und hat dies innerhalb von einer Woche ab Übermittlung des Dokuments zu erfolgen.

Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.

Lerchbacher schuldet keinen Erfolg. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister/Werbetexter und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

Sie haftet ausschließlich für Schäden bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden.

Für Leistungen von Lerchbacher, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn Lerchbacher von der Veröffentlichung vor Vertragsabschluss informiert war und ihr Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autokorrektur) sowie einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden.

Für die Bearbeitung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Gewährleistung; Gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

8. Urheberrecht

Lerchbacher ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu verwenden bzw. übersetzen zu lassen oder sonst zu verwenden, um Leistungen von Lerchbacher zu beauftragen. Der Kunde hat allfällige diesbezügliche Berechtigungen selbst einzuholen und sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

Der Kunde ist verpflichtet, Lerchbacher gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

Bei einigen Dienstleistungen bleiben Dienstleister als geistige Schöpfer der Dienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Dienstleistung. Der Name eines Dienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

10. Schriftform

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Selbiges gilt für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von Lerchbacher. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz von Lerchbacher sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG.

Es gilt österreichisches Recht.